Die lizenzierten Kampfrichter des Turnverein Langenbrand (1)

Kampfrichter machen sich fit für Wettkampfsaison

Die Kampfrichter des Rasenkraftsportverbandes sind auch in der Leichtathletik gefragte Spezialisten, denn sie befassen sich ganzjährig mit der Spezialdisziplin Hammerwerfen.

Alle 2 Jahre müssen Kampfrichter ihre Lizenz mit einem Lehrgang verlängern lassen. Der TV Langenbrand ist ein Bundesstützpunkt der Hammerwerfer und hat daher auch einige lizenzierte Kampfrichter in seinen Reihen, die sich am vergangenen Wochenende vom Kampfrichterobmann Willi Heldt, der auch Geschäftsführer im Südbadischen Rasenkraft- und Tauziehsportverband ist, auf den neuesten Stand bringen ließen.

Gemeinsam mit einer Kollegin aus Furtwangen, arbeiteten sich die Unparteiischen aus Langenbrand, von Obmann Willi Heldt sachkundig geführt, durch die umfangreichen Prüfungsunterlagen, bevor sie für die neue Saison den begehrten Verlängerungsstempel in den Kampfrichterpass bekamen. Willi Heldt freute sich, dass er auch einer neuen Kollegin im Langenbrander Team die Prüfung abnehmen konnte.

Auch wenn die Grundzüge des Reglements über Jahre hinweg gleichbleiben, ergeben sich doch auch immer wieder neue technische Ergänzungen, wie z.B. die elektrooptische oder elektronische Weitenmessung, die bei großen und internationalen Wettkämpfen zunehmend das herkömmliche Maßband ablöst. Es bestand aber auch die Möglichkeit, in kollegialer Atmosphäre Situationen und Fragestellungen zu besprechen, die im Nachgang zu den letztjährigen Wettkämpfen für alle Kampfrichter von Interesse waren.

Die lizenzierten Kampfrichter des TVL (2)

Vorne links Schulungsleiter Willi Heldt

Dabei gilt im Rasenkraftsport ebenso wie im Fußball:

„Das was der Kampfrichter gesehen hat, ist Grundlage seiner Entscheidung – sein Wort gilt – egal, was Betreuer oder Trainer meinen gesehen zu haben!“

Aber Obmann Willi Heldt gab den Kampfrichtern für die laufende Saison auch mit auf den Weg:

„Im Zweifelsfall, wenn im Kampfrichter-Team nicht 100%zweifelsfrei geklärt werden kann, ob gültig oder ungültig – dann entscheidet zu Gunsten der Athleten!“

Vogt